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Diskussion zur (neu) Ausgestaltung der Faqs bezgl. :/- bei Untertiteln

Begonnen von Sir Francis, 7 September 2015, 18:11:09

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pm.diebelshausen

Countachs Neuformulierung plus

Zitat von: PierrotLeFou am 19 September 2015, 23:42:541.) Auch Kinofilm-Reihen mit "Stammtiteln" sind zu den Filmreihen-Ausnahmen zu zählen und daher mit Doppelpunkt zu schreiben... (zu den Tatort- und Polizeiruf-Beispielen wären dann noch ein paar Kino-Beispiele zu ergänzen...)

finde ich praktikabel.  :respekt:
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

PierrotLeFou

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 September 2015, 00:05:42
Countachs Neuformulierung plus

Zitat von: PierrotLeFou am 19 September 2015, 23:42:541.) Auch Kinofilm-Reihen mit "Stammtiteln" sind zu den Filmreihen-Ausnahmen zu zählen und daher mit Doppelpunkt zu schreiben... (zu den Tatort- und Polizeiruf-Beispielen wären dann noch ein paar Kino-Beispiele zu ergänzen...)

finde ich praktikabel.  :respekt:

Ich übrigens auch... aber dann sollte man noch ergänzen, dass ein Titel nur dann als Stammtitel gilt, wenn er - wie von Palaber-Rhabarber vorgeschlagen - ohne Nummerierung daher kommt...

im "Mad Max"-Fall würde das dann also bedeuten:

Zitat
Mad Max (1979)
Mad Max II - Der Vollstrecker (1981)
Mad Max - Jenseits der Donnerkuppel (1985)
Mad Max - Fury Road (2015)
->
Zitat
Mad Max (1979)
Mad Max II - Der Vollstrecker (1981)
Mad Max: Jenseits der Donnerkuppel (1985)
Mad Max: Fury Road (2015)





Kleine Verständnisfrage meinerseits: Wie würde das dann im Fall von "Halloween" laufen sollen?

ZitatHalloween - Die Nacht des Grauens (1978)
Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück (1981)
Halloween III - Die Nacht der Entscheidung (1982)
Halloween 4: The Return of Michael Myers (1988)
Rache des Michael Myers - Halloween 5, Die (1989)
Halloween - Der Fluch des Michael Myers (1995)
Halloween H20 (1998)
Halloween: Resurrection (2002)

Wie würde man das dann nach dieser möglichen neuen Regel handhaben?

ZitatHalloween: Die Nacht des Grauens (1978)
Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück (1981)
Halloween III - Die Nacht der Entscheidung (1982)
Halloween 4 - The Return of Michael Myers (1988)
Rache des Michael Myers - Halloween 5, Die (1989)
Halloween: Der Fluch des Michael Myers (1995)
Halloween H20 (1998)
Halloween: Resurrection (2002)
Teil 1 und 6 bekommen Doppelpunkte, weil es sich um Stammtitel handelt und in ihnen keine Nummerierung enthalten ist und Teil 4 bekommt einen Strich, weil eine Nummerierung vorhanden ist und der Doppelpunkt der englischen Schreibweise unerheblich ist?

oder eher

ZitatHalloween - Die Nacht des Grauens (1978)
Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück (1981)
Halloween III - Die Nacht der Entscheidung (1982)
Halloween 4 - The Return of Michael Myers (1988)
Rache des Michael Myers - Halloween 5, Die (1989)
Halloween - Der Fluch des Michael Myers (1995)
Halloween H20 (1998)
Halloween - Resurrection (2002)
Bei "Halloween" handelt es sich wegen der stark überwiegenden Praxis der Nummerierung nicht um Stammtitel und der Doppelpunkt fällt in allen Fällen konsequent weg?



Man sollte eben schauen, dass möglichst unmissverständlich klar ist, was einen Stammtitel ausmacht... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Countach

20 September 2015, 00:23:47 #32 Letzte Bearbeitung: 20 September 2015, 01:01:09 von Countach
Die beiden Punkte von PierrotLeFou unter Ausnahmen ergänzt.

Zitat
  • Untertitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Bindestrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.

    Ausnahmen für Verwendung bezgl. Doppelpunkt (":") bei deutschen Untertiteln, vorrausgesetzt das kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
    • bei einigen Filmreihen, wie bspw. Tatort oder Polizeiruf 110 zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels
    • Filmreihen wo der Stammtitel ohne Nummerierung vorliegt (Bsp. Herr der Ringe)
    • wenn der DT mit dem OT identisch ist (Bsp. Mad Max: Fury Road)

Edit: die Verlinkung der bereits vorhandenen Beispiele geändert entsprechend der genannten Filmreihen "Tatort" und "Polizeiruf 110"

Countach

20 September 2015, 01:06:57 #33 Letzte Bearbeitung: 20 September 2015, 01:22:18 von Countach
Die Ausnahmen sollen ja nur für den Fall eine Anwendung finden wenn kein Zeichen zur Trennung angegeben ist? Die Festlegung wäre entscheidend für die handhabe bei einer Filmreihe wo irgendwann mal ein Gedankenstrich "-" als Trennzeichen bei einem Film der Reihe (Bsp. Tatort oder Polizeiruf 110) angegeben wird.

Tito

http://www.ofdb.de/film/5462,Der-Herr-der-Ringe-Die-Gef%C3%A4hrten
Auch wenn ich wahrscheinlich auf einsamen Posten stehe, aber ich finde, das sieht furchtbar aus und sehe mich jetzt schon verzweifeln, wenn ich über die Suchfunktion wieder einmal einen "Mittestrich-Titel" suche.  :icon_mrgreen:

Deutsche Titel würde ich generell mit Gedankenstrich trennen, auch wenn er gleich dem englischen ist (z. B. Mad Max - Fury Road). Einzig bei Serien in Spielfilmlänge (Tatort, Polizeiruf, Columbo) würde ich den Doppelpunkt als Abtrennung nutzen. Finde ich am einfachsten und praktikabelsten und handhabe dies auch so in meiner Filmsammlung.

So, nu iss es raus und jetzt fallt über mich her  :hideugly:

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

pm.diebelshausen

Ich finde weder, dass Doppelpunkt noch Strich furchtbar aussehen. Aber bei genereller Gedankenstrichtrennung bleiben doch sehr unschöne Fälle, habe oben ja schonmal ein Beispiel genannt:
Monster High: Verspukt - Das Geheimnis der Geisterketten
würde dann zu
Monster High - Verspukt - Das Geheimnis der Geisterketten
und das sieht sehr falsch aus, weil keine (durch unterschiedliche Zeichen) erkennbare Struktur im Titel vermittelt wird.

Zur Suche: das ist ein Problem, das effektiver da grundelgender in der Suchfunktion selbst gelöst werden kann und sollte und hoffentlich mal wird. Zum einen sollte die Suche gut ohne Zeichen im Titel funktionieren, z.B. mit "Herr Gefährten" - das klappt aber nicht wegen des enthaltenen Umlauts, da muss die Zeichenreihenfolge schon stimmen, deshalb muss man derzeit noch das Zeichen dazwischen mitsuchen. Bei "Mad Fury" funktioniert es, eben kein Umlaut drin. Und zum anderen müsste die Suche auch mit eingegebenen Zeichen effektiver umgehen können, indem z.B. egal ob ":" oder "-" eingegeben wurden, gleich nach dem jeweils anderen Zeichen mitgesucht wird.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Tito

Zitat von: pm.diebelshausen am 20 September 2015, 02:47:30
Ich finde weder, dass Doppelpunkt noch Strich furchtbar aussehen. Aber bei genereller Gedankenstrichtrennung bleiben doch sehr unschöne Fälle, habe oben ja schonmal ein Beispiel genannt:
Monster High: Verspukt - Das Geheimnis der Geisterketten
würde dann zu
Monster High - Verspukt - Das Geheimnis der Geisterketten
und das sieht sehr falsch aus, weil keine (durch unterschiedliche Zeichen) erkennbare Struktur im Titel vermittelt wird.
Ich habe ja auch mit generell "grundsätzlich" gemeint, was naturgemäß Ausnahmen zulässt. Das wäre ein Fall für eine Ausnahmeregelung, in der sich super die DIN 5008 analog verwenden lässt, zumal "Monster High" ähnliche Eigenschaften auffährt wie "Columbo und Co.". Der ":" trennt den "Serialtitel und "-" den Untertitel. So könnte man dann auch mit anderen Serialen verfahren (Stargate), da auch dort immerwieder Mal ein "Spielfilm" nachgeliefert wird.

Ich finde es besteht nun einmal ein Unterschied zwischen Serialen wie Columbo, Tatort etc. und Spielfilm-Fortsetzungen wie Herr der Ringe, Pirates of the Caribbean Harry Potter oder Jurassic Park.

Bei der Suchfunktion gebe ich dir Recht.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Palaber-Rhabarber

    Zitat von: Countach am 20 September 2015, 01:06:57
    Die Ausnahmen sollen ja nur für den Fall eine Anwendung finden wenn kein Zeichen zur Trennung angegeben ist?
    Gerade weil die Zeichen so gut wie nie abgebildet sind, sind diese Ausnahmen überhaupt notwendig.

    Ich halte die Definition der Ausnahmen noch für zu schwammig. Davon ist nur der letzte Punkt

    Zitat

    eindeutig.

    Zitat
    • bei einigen Filmreihen, wie bspw. Tatort oder Polizeiruf 110 zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels
    Bei einigen Filmreihen heißt für mich: In diesen Beispielfällen haben wir es so gemacht, es gibt aber auch nicht näher definierte Filmreihen, bei denen wir es nicht so machen. Was sind denn Tatort und Polizeiruf 110? Das sind TV-Serien mit Folgen im Spielfilmformat, mit festem Serientitel und serieneigenem Vorspann. Und zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels wäre andersherum richtig. Ein Episodentitel ist ein eigenständiger Titel, der in einer Aufzählung auch für sich stehen kann, während ein einfacher Titelzusatz in direkter Abhängigkeit zum Rest des Titels steht.
    Eine vereinfachte Definition wäre: Serientitel und Episodentitel werden durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt. Das ließe sich auch auf Kinofilme anwenden, die auf Romanen basieren wie Der Herr der Ringe und Die Chroniken von Narnia.[/list]

    PierrotLeFou

    20 September 2015, 05:21:30 #38 Letzte Bearbeitung: 20 September 2015, 05:23:44 von PierrotLeFou
    Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 04:15:42
    Ich halte die Definition der Ausnahmen noch für zu schwammig. Davon ist nur der letzte Punkt

    Zitat

    eindeutig.
    Davon abgesehen, halte ich diese Regelung für ziemlich unnötig: Wenn dt. Titel auch in englischer (oder sonstiger) Sprache mit Bindestrich geschrieben werden, sehe ich keinen Grund, darauf zu verzichten, wenn dieser Titel mit einem OT übereinstimmt... Und die "Stammtitel"-Regel würde in den genannten Beispielen ohnehin bereits dafür sorgen, dass ein Doppelpunkt gesetzt wird...




    ZitatEine vereinfachte Definition wäre: Serientitel und Episodentitel werden durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt. Das ließe sich auch auf Kinofilme anwenden, die auf Romanen basieren wie Der Herr der Ringe und Die Chroniken von Narnia.
    Wie wäre es denn hiermit?

    Zitat
    • Untertitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Bindestrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.

      Ausnahmen für Verwendung bezgl. Doppelpunkt (":") bei deutschen Untertiteln, vorrausgesetzt das kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
      • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge auf der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
      • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Untertitel abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Untertitel nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")
    "Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

    pm.diebelshausen

    Palabers Definition per Romanvorlage finde ich ebenfalls zu eng, denn das trifft nicht das Wesentliche bei den in Frage kommenden Stammtitel-Fällen. Da ist Pierrots Definition zusammen mit seinen Beispielen brauchbarer.

    Palabers Hinweisen bezüglich Tatort etc. schließe ich mich an.

    Pierrots letzter Vorschlag, der das zusammenfasst hier nochmal mit kleinen Korrekturen (Wort "Bindestrich" an einer Stelle durch "Gedankenstrich" ersetzt, das ist nämlich ein Unterschied; Grammatik im ersten Ausnahme-Satz korrigiert; "bezgl." durch "von" und "auf der OFDb" durch "in der OFDb" ersetzt  :D):

    Zitat
    • Untertitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.

      Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Untertiteln, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
      • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
      • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Untertitel abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Untertitel nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")
    Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

    Countach

      Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 04:15:42
      Zitat von: Countach am 20 September 2015, 01:06:57
      Die Ausnahmen sollen ja nur für den Fall eine Anwendung finden wenn kein Zeichen zur Trennung angegeben ist?
      Gerade weil die Zeichen so gut wie nie abgebildet sind, sind diese Ausnahmen überhaupt notwendig.
      Das ist klar, das ganze Thema dreht sich ja um dem Zustand. Das war aber nicht der Punkt auf den ich hinauswollte, sondern was passiert bei einer Filmreihe wenn im laufe der Zeit bei einem Filmteil der Reihe ein Trennzeichen angegeben wird. Soll sich dann das überhaupt auswirken oder wird in solchen Fällen die Ausnahme zur Regel?

      Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 04:15:42
      Zitat
      • bei einigen Filmreihen, wie bspw. Tatort oder Polizeiruf 110 zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels
      Bei einigen Filmreihen heißt für mich: In diesen Beispielfällen haben wir es so gemacht, es gibt aber auch nicht näher definierte Filmreihen, bei denen wir es nicht so machen. Was sind denn Tatort und Polizeiruf 110? Das sind TV-Serien mit Folgen im Spielfilmformat, mit festem Serientitel und serieneigenem Vorspann. Und zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels wäre andersherum richtig. Ein Episodentitel ist ein eigenständiger Titel, der in einer Aufzählung auch für sich stehen kann, während ein einfacher Titelzusatz in direkter Abhängigkeit zum Rest des Titels steht.
      Das habe ich aus dem Bestand entnommen, warum das damals so bzw. diese Filmreihen angegeben worden sind = ?[/list]

      Palaber-Rhabarber

      Schon ganz nett.

      Zu Punkt 2:
      Ab wann greift ein Stammtitel, ab 2 Teilen? Und spielt es eine Rolle, ob es eine Buchvorlage gibt mit mehreren Teilen, von denen aber nur ein Teil verfilmt wurde? Beispiel: Der erste Teil von Tolkiens Herr der Ringe kommt ins Kino, weitere Verfilmungen sind noch nicht bestätigt.
      Herr der Ringe: Die Gefährten, Der oder Herr der Ringe - Die Gefährten, Der

      Ist bei Anwendung dieser Regel der erste Teil auch rückwirkend betroffen? Muss beispielsweise Beverly Hills Cop - Ich lös' den Fall auf jeden Fall! dann geändert werden zu Beverly Hills Cop: Ich lös' den Fall auf jeden Fall!

      Gilt die Doppelpunktregel auch, wenn der Bindestrich/Doppelpunkt theoretisch durch ein Komma ersetzbar ist?
      Theorie: Mad Max, der Vollstrecker
      Praxis: Mad Max - Der Vollstrecker oder Mad Max: Der Vollstrecker

      Stimmt es, dass der folgende Titel nach Ausnahmeregel so geschrieben wird: Mission: Impossible: Rogue Nation?  :icon_mrgreen:

      Zu Punkt 1:
      Eine neue Serie ist geplant, wird aber nach einer Folge abgesetzt:
      Notruf 112 - Der erste Fall oder Notruf 112: Der erste Fall

      Den Einschub deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen finde ich überflüssig, für Serieneinträge ist diese Ausnahmeregel belanglos. Weglassen?

      Palaber-Rhabarber

      Zitat von: Countach am 20 September 2015, 20:31:42
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 04:15:42
        Zitat von: Countach am 20 September 2015, 01:06:57
        Die Ausnahmen sollen ja nur für den Fall eine Anwendung finden wenn kein Zeichen zur Trennung angegeben ist?
        Gerade weil die Zeichen so gut wie nie abgebildet sind, sind diese Ausnahmen überhaupt notwendig.
        Das ist klar, das ganze Thema dreht sich ja um dem Zustand. Das war aber nicht der Punkt auf den ich hinauswollte, sondern was passiert bei einer Filmreihe wenn im laufe der Zeit bei einem Filmteil der Reihe ein Trennzeichen angegeben wird. Soll sich dann das überhaupt auswirken oder wird in solchen Fällen die Ausnahme zur Regel?
        Ich verstehe das so, dass diese Ausnahmeregeln nur dann Anwendung finden, wenn keine Satzzeichen abgebildet sind. Und zwar ausnahmslos. Dass es also keine Rolle spielt, ob Stammtitel oder nicht.

        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 04:15:42
        Zitat
        • bei einigen Filmreihen, wie bspw. Tatort oder Polizeiruf 110 zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels
        Bei einigen Filmreihen heißt für mich: In diesen Beispielfällen haben wir es so gemacht, es gibt aber auch nicht näher definierte Filmreihen, bei denen wir es nicht so machen. Was sind denn Tatort und Polizeiruf 110? Das sind TV-Serien mit Folgen im Spielfilmformat, mit festem Serientitel und serieneigenem Vorspann. Und zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels wäre andersherum richtig. Ein Episodentitel ist ein eigenständiger Titel, der in einer Aufzählung auch für sich stehen kann, während ein einfacher Titelzusatz in direkter Abhängigkeit zum Rest des Titels steht.
        Das habe ich aus dem Bestand entnommen, warum das damals so bzw. diese Filmreihen angegeben worden sind = ?[/list]
        Vielleicht wurden die FAQ bisher nicht zur Kenntnis genommen.  :icon_mrgreen:
        Es geht jetzt aber schon in die richtige Richtung.

        pm.diebelshausen

        20 September 2015, 21:57:48 #43 Letzte Bearbeitung: 20 September 2015, 21:59:37 von pm.diebelshausen
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Zu Punkt 2:
        Ab wann greift ein Stammtitel, ab 2 Teilen?
        Ich würde sagen: ja.

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Und spielt es eine Rolle, ob es eine Buchvorlage gibt mit mehreren Teilen, von denen aber nur ein Teil verfilmt wurde? Beispiel: Der erste Teil von Tolkiens Herr der Ringe kommt ins Kino, weitere Verfilmungen sind noch nicht bestätigt.
        Ich würde sagen: nein. Also: Herr der Ringe - Die Gefährten, Der
        Frage meinerseits: spielt es anknüpfend an gerade dieses Beispiel eine Rolle, wenn es bereits andere Verfilmungen gab (Herr der Ringe, Der Animationsfilm)? Greift dann womöglich doch Herr der Ringe: Die Gefährten, Der auch wenn es keine weiteren Teile von Jackson gegeben hätte werden haben können?  :crazy:

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Ist bei Anwendung dieser Regel der erste Teil auch rückwirkend betroffen? Muss beispielsweise Beverly Hills Cop - Ich lös' den Fall auf jeden Fall! dann geändert werden zu Beverly Hills Cop: Ich lös' den Fall auf jeden Fall!
        Ich würde sagen: ja.

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Gilt die Doppelpunktregel auch, wenn der Bindestrich/Doppelpunkt theoretisch durch ein Komma ersetzbar ist?
        Ich würde sagen: ja. Es sei denn das Komma wird tatsächlich im Titel geführt.

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02
        Stimmt es, dass der folgende Titel nach Ausnahmeregel so geschrieben wird: Mission: Impossible: Rogue Nation?  :icon_mrgreen:
        Ich würde sagen: leider ja. Hoffentlich selten.

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Zu Punkt 1:
        Eine neue Serie ist geplant, wird aber nach einer Folge abgesetzt:
        Notruf 112 - Der erste Fall oder Notruf 112: Der erste Fall
        Ich würde sagen: Notruf 112 - Der erste Fall, um Serien und Reihen/Stammtitel gleich zu behandeln.

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Den Einschub deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen finde ich überflüssig, für Serieneinträge ist diese Ausnahmeregel belanglos. Weglassen?
        Würde ich drinlassen, da es nochmal verdeutlicht, warum die betreffenden Serien überhaupt Einzeleinträge ihrer Episoden haben. Man könnte auch formulieren:
        bei Serien, deren Episoden aufgrund ihrer Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
        Oder gibt es auch Serien, die Einzelepisodeneinträge aus anderen Gründen haben?
        Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

        PierrotLeFou

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02
        Den Einschub deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen finde ich überflüssig, für Serieneinträge ist diese Ausnahmeregel belanglos. Weglassen?

        Ich dachte, "Tatort" und "Polizeiruf" gelten als Serien, deren Episoden einzeln eingetragen werden? :00000109:
        "Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

        PierrotLeFou

        Zitat von: pm.diebelshausen am 20 September 2015, 21:57:48
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Zu Punkt 2:
        Ab wann greift ein Stammtitel, ab 2 Teilen?
        Ich würde sagen: ja.

        Ich sage auch "Ja"... :respekt:


        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Und spielt es eine Rolle, ob es eine Buchvorlage gibt mit mehreren Teilen, von denen aber nur ein Teil verfilmt wurde? Beispiel: Der erste Teil von Tolkiens Herr der Ringe kommt ins Kino, weitere Verfilmungen sind noch nicht bestätigt.
        Ich würde sagen: nein. Also: Herr der Ringe - Die Gefährten, Der

        Wäre auch meine Meinung... Damit man bei zweiten Teilen nicht immer die Schreibweise des ersten Teils korrigieren lassen muss, könnte man (auch mit Hinblick auf folgende Frage Palaber-Rhabarbers) noch eine Ausnahmeregel einführen, nach welcher die Stammtitel-Regelung grundsätzlich nie bei ersten Teilen greift...

        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Ist bei Anwendung dieser Regel der erste Teil auch rückwirkend betroffen? Muss beispielsweise Beverly Hills Cop - Ich lös' den Fall auf jeden Fall! dann geändert werden zu Beverly Hills Cop: Ich lös' den Fall auf jeden Fall!
        Ich würde sagen: ja.
        Würde auch "Ja" sagen, aber die oben genannte Ausnahme-Regelung wäre denkbar & möglich...

        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Gilt die Doppelpunktregel auch, wenn der Bindestrich/Doppelpunkt theoretisch durch ein Komma ersetzbar ist?
        Ich würde sagen: ja. Es sei denn das Komma wird tatsächlich im Titel geführt.
        Sehe ich auch so.


        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02
        Stimmt es, dass der folgende Titel nach Ausnahmeregel so geschrieben wird: Mission: Impossible: Rogue Nation?  :icon_mrgreen:
        Ich würde sagen: leider ja. Hoffentlich selten.
        Man könnte natürlich auch eine Regel aufnehmen, nach welcher nie zwei Doppelpunkte oder Striche nacheinander Teile eines Titels voneinander abtrennen dürfen. Ausnahmen wären dann im KF zu sprechen... dürften nicht so viele sein, die da Probleme machen könnten...

        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Zu Punkt 1:
        Eine neue Serie ist geplant, wird aber nach einer Folge abgesetzt:
        Notruf 112 - Der erste Fall oder Notruf 112: Der erste Fall
        Ich würde sagen: Notruf 112 - Der erste Fall, um Serien und Reihen/Stammtitel gleich zu behandeln.
        Sehe ich - sofern da keine bislang unveröffentlichten oder gar unvollendeten weiteren Teile als unveröffentlichte, unvollendete Filme eingetragen werden - auch so...


        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Den Einschub deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen finde ich überflüssig, für Serieneinträge ist diese Ausnahmeregel belanglos. Weglassen?
        Würde ich drinlassen, da es nochmal verdeutlicht, warum die betreffenden Serien überhaupt Einzeleinträge ihrer Episoden haben. Man könnte auch formulieren:
        bei Serien, deren Episoden aufgrund ihrer Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
        Das war der Gedanke dabei... :respekt:
        "Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

        Palaber-Rhabarber

        Zitat von: PierrotLeFou am 20 September 2015, 22:34:38
        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Gilt die Doppelpunktregel auch, wenn der Bindestrich/Doppelpunkt theoretisch durch ein Komma ersetzbar ist?
        Ich würde sagen: ja. Es sei denn das Komma wird tatsächlich im Titel geführt.
        Sehe ich auch so.

        Ist es aber nicht auch denkbar, dass der vermeintliche Stammtitel gar keiner ist, sondern Teil des Folgen-/Zusatztitels? Es ist ja nicht immer so einfach wie beim Herr der Ringe, wo jeder Filmtitel eine gegebene Episode darstellt.

        Zitat
        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Den Einschub deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen finde ich überflüssig, für Serieneinträge ist diese Ausnahmeregel belanglos. Weglassen?
        Würde ich drinlassen, da es nochmal verdeutlicht, warum die betreffenden Serien überhaupt Einzeleinträge ihrer Episoden haben. Man könnte auch formulieren:
        bei Serien, deren Episoden aufgrund ihrer Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
        Das war der Gedanke dabei... :respekt:

        Mit der Doppelpunktregel hat dieser Zusatz aber nichts zu tun. Wann eine Serienfolge als Film erfasst wird, steht schon an anderer FAQ-Stelle. Euer Gedanke dabei ist demnach ein erneuter Hinweis für die ganz Begriffsstutzigen.

        pm.diebelshausen

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 21 September 2015, 00:00:29Wann eine Serienfolge als Film erfasst wird, steht schon an anderer FAQ-Stelle.

        Wo eigentlich, ich find's grad nicht?
        Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

        PierrotLeFou

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 21 September 2015, 00:00:29Mit der Doppelpunktregel hat dieser Zusatz aber nichts zu tun. Wann eine Serienfolge als Film erfasst wird, steht schon an anderer FAQ-Stelle. Euer Gedanke dabei ist demnach ein erneuter Hinweis für die ganz Begriffsstutzigen.

        Das stimmt schon irgendwie und meinetwegen könnte man auch darauf verzichten... ich persönlich halte es jedoch für denkbar, dass eine Äußerung wie "bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge auf der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße")" bei einigen für Verwirrung sorgen dürfte, da das so aussieht, als würden bei Serien immer auch Episodentitel angegeben werden, gleichwohl doch einzelne Episoden bzw. Folgen gar nicht eingetragen werden sollen... Um das etwas nutzerfreundlicher zu machen, scheint mir ein entsprechender, knapper Hinweis angebracht zu sein...

        Zumal diese Serien-/Folgen-Thematik im FAQ-Bereich auch gar nicht so explizit thematisiert wird, stattdessen wird auf Ausnahmefälle verwiesen, die hier im Forum besprochen werden dürfen...
        "Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

        Countach

        Eine Bitte an alle beteiligten, zwecks besserer Überschaubarkeit die Vorschläge in den Faqstext einbinden so wie bsp. pm.diebelshausen, somit ist auch gleich für jeden der aktuelle Stand ersichtlich.
        Zitat von: pm.diebelshausen am 20 September 2015, 10:26:20
        Zitat
        • Untertitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.

          Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Untertiteln, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
          • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
          • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Untertitel abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Untertitel nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")

        Karm

        Ich störe mich noch etwas an dem Begriff "Untertitel". Der Begriff steht ja eigentlich für eine andere Sache. Außerdem indiziert Das "Unter" eine Rangeinstufung. In vielen Fällen sind die Titel aber gleichrangig oder es wird lediglich der Originaltitel an den Deutschen Titel angehängt bzw. umgekehrt. Vielleicht könnte man dafür eine bessere Formulierung finden. Beispielsweise "bei mehrteiligen Titeln", oder "Zusatztitel" oder "Titelzusatz" oder sinngemäß?

        PierrotLeFou

        Zitat von: Karm am 21 September 2015, 14:05:02
        Ich störe mich noch etwas an dem Begriff "Untertitel". Der Begriff steht ja eigentlich für eine andere Sache. Außerdem indiziert Das "Unter" eine Rangeinstufung. In vielen Fällen sind die Titel aber gleichrangig oder es wird lediglich der Originaltitel an den Deutschen Titel angehängt bzw. umgekehrt. Vielleicht könnte man dafür eine bessere Formulierung finden. Beispielsweise "bei mehrteiligen Titeln", oder "Zusatztitel" oder "Titelzusatz" oder sinngemäß?


        Untertitel ist zwar durchaus eine gebräuchliche Bezeichnung für die Ergänzung zu Haupttiteln, allerdings könnte man zwecks Vermeidung von Verwechslungen auch auf Nebentitel ausweichen... das wäre auch eine gebräuchliche Bezeichnung, wenn ich nicht irre...


        Zitat
        • Nebentitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.

          Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Nebentiteln, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
          • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
          • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Nebentitel abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Nebentitel nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")

        Habe jetzt einfach mal Untertitel durch Nebentitel ersetzt, falls das den meisten eher zusagen sollte... ;)
        "Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

        PierrotLeFou

        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 21 September 2015, 00:00:29
        Zitat von: PierrotLeFou am 20 September 2015, 22:34:38
        Zitat
        Zitat von: Palaber-Rhabarber am 20 September 2015, 21:09:02Gilt die Doppelpunktregel auch, wenn der Bindestrich/Doppelpunkt theoretisch durch ein Komma ersetzbar ist?
        Ich würde sagen: ja. Es sei denn das Komma wird tatsächlich im Titel geführt.
        Sehe ich auch so.

        Ist es aber nicht auch denkbar, dass der vermeintliche Stammtitel gar keiner ist, sondern Teil des Folgen-/Zusatztitels? Es ist ja nicht immer so einfach wie beim Herr der Ringe, wo jeder Filmtitel eine gegebene Episode darstellt.

        Das Beispiel "Mad Max 2" schließt ein Komma ja ohnehin aus, weil die "2" da stören würde... grundsätzlich würde ich sagen, dass man sich da an das Schriftbild halten sollte...

        Wäre der Titel also "Mad Max Der Vollstrecker" und man wüsste nicht, ob man Doppelpunkt oder Komma benutzen sollte, dann sollte man schauen, ob beide Titel-Teile die gleiche Schriftgröße, -Farbe und -Art verwenden... ist "Der Vollstrecker" im Gegensatz zu "Mad Max" kleiner, heller, kursiv, nicht fett gedruckt usw. und wesentlich weniger dominant, dann würde ich darin einen ergänzenden Unter-/Nebentitel sehen; sind beide Teile des Titels der Form nach identisch, spricht mMn nichts gegen das Komma...
        Wäre das eine Lösung? Und sollte man sie ins FAQ aufnehmen? Würde dann etwa so aussehen:

        Zitat
        • Nebentitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.
          Besteht die Möglichkeit, einen Nebentitel auch per Komma vom Haupttitel zu trennen, ist die offizielle Schriftart entscheiden; heißt ein Film z.B. "Tarzan der Herr des Dschungels" und wären nun "Tarzan, der Herr des Dschungels" bzw. "Tarzan - Der Herr des Dschungels denkbar", so würde da Komma nur dann in Frage kommen, wenn beide Teile des Titels in Schriftart, -größe, -Farbe identisch sind. Wäre hingegen ein Teil des Titels optisch hervorgehoben, ist das Komma nicht zu verwenden.

          Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Nebentiteln, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
          • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
          • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Nebentitel abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Nebentitel nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")
        "Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

        Countach

        21 September 2015, 19:08:21 #53 Letzte Bearbeitung: 21 September 2015, 19:11:52 von Countach
        Zitat von: PierrotLeFou am 21 September 2015, 18:13:53
        Zitat von: Karm am 21 September 2015, 14:05:02
        Ich störe mich noch etwas an dem Begriff "Untertitel". Der Begriff steht ja eigentlich für eine andere Sache. Außerdem indiziert Das "Unter" eine Rangeinstufung. In vielen Fällen sind die Titel aber gleichrangig oder es wird lediglich der Originaltitel an den Deutschen Titel angehängt bzw. umgekehrt. Vielleicht könnte man dafür eine bessere Formulierung finden. Beispielsweise "bei mehrteiligen Titeln", oder "Zusatztitel" oder "Titelzusatz" oder sinngemäß?


        Untertitel ist zwar durchaus eine gebräuchliche Bezeichnung für die Ergänzung zu Haupttiteln, allerdings könnte man zwecks Vermeidung von Verwechslungen auch auf Nebentitel ausweichen... das wäre auch eine gebräuchliche Bezeichnung, wenn ich nicht irre...
        Weiterer Vorschlag wäre Titelerweiterung, da ja der "Untertitel" fester Bestandteil des Titels ist. Die engl. Bezeichnung "Tagline" finde ich steht zu stark für "Werbung".

        Bsp.
        Zitat von: PierrotLeFou am 21 September 2015, 18:25:20
        Zitat
        • Titelerweiterungen werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.
          Besteht die Möglichkeit, einen Nebentitel auch per Komma vom Haupttitel zu trennen, ist die offizielle Schriftart entscheiden; heißt ein Film z.B. "Tarzan der Herr des Dschungels" und wären nun "Tarzan, der Herr des Dschungels" bzw. "Tarzan - Der Herr des Dschungels denkbar", so würde da Komma nur dann in Frage kommen, wenn beide Teile des Titels in Schriftart, -größe, -Farbe identisch sind. Wäre hingegen ein Teil des Titels optisch hervorgehoben, ist das Komma nicht zu verwenden.

          Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Titelerweiterungen, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
          • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
          • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Nebentitel abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Nebentitel nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")

        pm.diebelshausen

        Weiß nicht, ob es für Titel eine konventionelle Bezeichnung für das hinter dem Hauptitel gibt. "Untertitel" finde ich auch immer seltsam, "Titelerweiterung" geht, "Titelzusatz" behagt mir aber am meisten.
        Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

        Countach

        Zitat von: pm.diebelshausen am 21 September 2015, 19:36:00
        Weiß nicht, ob es für Titel eine konventionelle Bezeichnung für das hinter dem Hauptitel gibt. "Untertitel" finde ich auch immer seltsam, "Titelerweiterung" geht, "Titelzusatz" behagt mir aber am meisten.
        Ja, "Titelzusatz" ist auch eine gute Option, habe den aktuellen Faqsvorschlag entsprechend geändert.

        Zitat von: PierrotLeFou am 21 September 2015, 18:13:53
        Zitat von: PierrotLeFou am 21 September 2015, 18:25:20
        Zitat
        • Titelzusätze werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.
          Besteht die Möglichkeit, einen Titelzusatz auch per Komma vom Haupttitel zu trennen, ist die offizielle Schriftart entscheiden; heißt ein Film z.B. "Tarzan der Herr des Dschungels" und wären nun "Tarzan, der Herr des Dschungels" bzw. "Tarzan - Der Herr des Dschungels denkbar", so würde da Komma nur dann in Frage kommen, wenn beide Teile des Titels in Schriftart, -größe, -Farbe identisch sind. Wäre hingegen ein Teil des Titels optisch hervorgehoben, ist das Komma nicht zu verwenden.

          Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Titelzusätzen, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
          • bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
          • bei Filmreihen, die über einen festen Stammtitel verfügen, wird dieser per Doppelpunkt vom Titelzusatz abgetrennt (z.B. "Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs, Der"). Verfügt eine Filmreihe zum Teil über abgewandelte Stammtitel (z.B. "Aliens", "Alien³") oder über eine Nummerierung der einzelnen Teile (z.B. "Halloween III"), wird ein etwaiger Titelzusatz nur bei jenen Beiträgen der Reihe per Doppelpunkt vom Stammtitel abgetrennt, welche den Stammtitel unberührt und unnummeriert belassen (z.B. "Halloween 2 - Das Grauen kehrt zurück", aber "Halloween: Resurrection")


        McClane

        Bei allem Theoretisieren und Vereinheitlichenwollen: Das nimmt etwas absurde Züge an. Klar, der Wunsch nach Vereinheitlichung nach Formular A38 ist verständlich, aber einige der Vorschläge gehen hier an der gelebten Praxis vorbei: Mir ist kein einziges (Online-)Lexikon bekannt, dass "Beverly Hills Cop -/: Ich lös den Fall auf jeden Fall" mit Doppelpunkt schreibt, sondern nur mit Gedankenstrich.

        Außerdem ist es ja (unnötige) Zusatzarbeit, wenn man dann jeden Film mit Zusatztitel, sobald er ein Sequel bekommt, bearbeiten muss, und hat in der Außenwirkung zudem den Nachteil willkürlich und inkonsequent zu wirken.

        Ich würde die Doppelpunkt-Ausnahme höchstens bei grundsätzlich seriell gedachten Filmreihen wie "Tatort" oder "Polizeiruf" setzen (und damit meine ich nicht Reihen, die erst nach dem kommerziellen Erfolg des Erstlings beschlossen werden). Dadurch, dass der Sonderregelungs-Fickfack bei Klamotten wie HdR, Hobbit und den Hungerspielen kam, ist diese ganze Verwirrung doch größtenteils erst entstanden.
        "Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

        "testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
        (Moonshade über yours truly)

        Tito

         :icon_eek: Da teilt einer meine Meinung, McClane mein neuer Held  :icon_mrgreen:

        Aber Spaß beiseite, wir laufen wirklich Gefahr, das Ganze über zu reglementieren.

        Ich würde auch gerne mal lesen, was der eine oder andere "Seitenbetreiber" davon halten.

        May The Fleas Be With You
        Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

        Countach

        Zitat von: Tito am 22 September 2015, 21:14:29
        Aber Spaß beiseite, wir laufen wirklich Gefahr, das Ganze über zu reglementieren.
        Eine Gefahr sehe ich da nicht wirklich, deshalb gibt es ja diese offene Diskussion um eine bestmögliche Regelung mit größtmöglichen Konsens zu finden. Der Ausgangspunkt ist ja deshalb nicht obsolet.
        Zitat
        • Untertitel werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Bindestrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.

          Ausnahmen für Verwendung bezgl. Doppelpunkt (":") bei deutschen Untertitel, vorrausgesetzt das kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
          • bei einigen Filmreihen, wie bspw. Tatort oder Polizeiruf 110 zählen die Zusätze nicht als Untertitel, sondern als Teil des Titels
          • Filmreihen wo der Stammtitel ohne Nummerierung vorliegt (Bsp. Herr der Ringe)
          • wenn der DT mit dem OT identisch ist (Bsp. Mad Max: Fury Road)
        Durchaus möglich das auch dieses schon zu viel ist und das am Ende nur eine minimale Festlegung mit individueller Fall zu Fall Entscheidung dabei heraus kommt. Eine Option wäre ja auch gar keine Ausnahmen konkret festzulegen und dieses dann von Fall zu Fall zu entscheiden.


        McClane

        Auch wenn ich in meinem ersten Kommentar etwas sarkastisch war, so möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es vielleicht keine schlechte Idee ist zu schauen wie die Praxis bei anderen Filmseiten aussieht und wo es da Übereinstimmungen untereinander/mit der ofdb gibt. Natürlich kann man von keinem Einträger verlangen zig deutschsprachige Filmseiten vor jedem Eintrag zu konsultieren, bei der Suche nach einer Regelung ist es aber vielleicht hilfreich.

        Mein persönlicher Standpunkt ist allerdings immer noch der, dass Doppelpunkte nur in Ausnahmefällen verwendet werden sollten, zu denen der genannte "Beverly Hills Cop" nun einfach gar nicht zählt. Da wäre es ja noch besonders absurd: Da die Sequels ja alle numeriert sind, würde der Erstling mit Doppelpunkt dastehen und die beiden Fortsetzungen mit Bindestrich.
        "Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

        "testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
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