OFDb

Regelergänzung Titelschreibweise ss/ß

Begonnen von Peter2013, 22 Januar 2018, 06:47:20

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Peter2013

Zitat von: Mr Orange am 21 Januar 2018, 21:13:54
DT: Ein Kuß zuviel

Sollte hier nicht die aktuelle Rechtschreibung gelten? ---> Kuss

PierrotLeFou

Zitat von: Peter2013 am 22 Januar 2018, 06:47:20
Zitat von: Mr Orange am 21 Januar 2018, 21:13:54
DT: Ein Kuß zuviel

Sollte hier nicht die aktuelle Rechtschreibung gelten? ---> Kuss

Gibt es dazu eine einsehbare Regelung?

Wenn man nach "Kuß" sucht, findet man alle möglichen Handhabungen: Nur die ß-Variante, ss-Variante als AT, ß-Variante als AT (und zudem noch nur die ss-Variante bei einigen Titeln, wenn man nach "Kuss" sucht...)


Ich hätte jetzt angenommen, dass bei Filmen aus der Zeit vor der letzten neuen Rechtschreibung ein ß-Titel zulässig ist (sofern der dt. Vorspann die ß-Variante angibt) und die ss-Variante als AT hinterlegt wird... :00000109:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Peter2013

Zitat von: PierrotLeFou am 22 Januar 2018, 21:58:19
Gibt es dazu eine einsehbare Regelung?

Wenn man nach "Kuß" sucht, findet man alle möglichen Handhabungen: Nur die ß-Variante, ss-Variante als AT, ß-Variante als AT (und zudem noch nur die ss-Variante bei einigen Titeln, wenn man nach "Kuss" sucht...

Ich weis nicht, ob es für die ss/ß-Thematik eine nachlesbare Regelung gibt, aber es wurde schon oft angesprochen und immer galt die aktuelle Rechtschreibung für den "Deutschen Titel". Für den OT bei deutschen Produktionen ist das ß zulässig. Beim DT kann die ß-Schreibweise im AT eingetragen werden (für die Suche). Soweit meine Erinnerung.

Das kann ja gerne ausdiskutiert und falls noch nicht vorhanden, in die FAQs aufgenommen werden. :icon_smile:

PierrotLeFou

Zitat von: Peter2013 am 23 Januar 2018, 06:20:19Beim DT kann die ß-Schreibweise im AT eingetragen werden (für die Suche). Soweit meine Erinnerung.

Würde mich interessieren, ob das tatsächlich so gehandhabt werden soll. Macht mMn nicht soviel Sinn, sofern er dt. Plakate oder gar Titeleinblendungen gibt, welche die damals korrekte ß-Schreibweise aufweisen.

Schließlich: Rechtschreibfehler in offiziellen dt. Titeln werden ja auch nicht einfach für die OFDb korrigiert, sondern übernommen; weshalb sollte man dann eine inzwischen veraltete, angesichts des Entstehungsjahres aber korrekte Schreibweise für die OFDb umändern?
Ich denke, man sollte sich an die zur Entstehungszeit gewählte Schreibweise halten und die im AT dort anpassen, wo rechtschreibreformbedingt heutzutage eine neue Schreibweise nötig wäre.

Ist es möglich, dass diese "ß kann hinterlegt werden"-Regel für großgeschriebene Titel gelten sollte, bei denen es Interpretationssache ist, ob ein SS ein ss oder ein ß sein soll? (Und auch diese Problematik hat sich ja durch Einführung des Großschreibungs-ß für die OFDb noch verkompliziert...)
Diesen Punkt sollte man noch berücksichtigen und die ss/ß-Thematik im FAQ dementsprechend Regeln. (Könnte am WE oder Anfang der Woche mal mögliche Vorschläge machen; das lässt sich ja gottseidank recht übersichtlich aufdröseln.)

Auf der OFDb herrscht z.Z. in der Praxis jedenfalls Uneinigkeit, wenn es um ss/ß geht... ;)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

PierrotLeFou

28 Januar 2018, 14:40:31 #4 Letzte Bearbeitung: 28 Januar 2018, 14:53:17 von PierrotLeFou
ZitatDie diversen Titel des Films

Zunächst wird nun nach diversen Titeln gefragt: Deutscher Titel (DT), Originaltitel (OT) sowie ggf. Alternativtiteln (AT) des Films.

Als deutscher Titel ist der deutsche Erstveröffentlichungstitel des Films gemeint. Als Quelle kann hier neben der IMDb vor allem auch z.B. auf das Filmlexikon von zweistausendeins.de, das kabel eins Filmlexikon (bzw. das ebenfalls vorhandene Serienlexikon) oder filmportal.de zurückgegriffen werden. Dabei gilt der Titel der ersten regulären Veröffentlichung, nicht der Titel eventueller Festivalaufführungen. Existiert (noch) kein deutscher Titel (hierzu zählen auch deutschsprachige Titel aus der Schweiz und Österreich, Vorrang hat aber immer der Erst-VÖ-Titel in Deutschland), wird derjenige internationale bzw. englische Titel als DT verwendet, unter welchem der Film bereits (im Ausland) veröffentlicht wurde. Ein anderssprachiger OT ist nur als DT zu verwenden, wenn der Film, wie vorher genannt, nicht unter einem englischsprachigen Titel veröffentlicht worden ist bzw. wo keine direkte Vergabe eines englischsprachigen Titels erfolgte.
Beispiele (Stand: 9.8.2011):
Sex & Fury: Dieser Film wurde bisher u.a. in den USA und Großbritannien unter dem Titel "Sex & Fury" veröffentlicht. Da noch keine deutsche Veröffentlichung erfolgt ist, wird der englischsprachige VÖ-Titel als DT verwendet, nicht der OT.
Return of the One-Armed Swordsman: Hier ist der aktuell als DT verwendete englischsprachige Titel "Return of the One-Armed Swordsman", zugleich der direkt vergebene englische Titel.

Als Originaltitel wird der Titel des Films eingetragen, wie er im Vor- bzw. Nachspann des Films erscheint. Ausschlaggebend ist hier logischerweise ein nicht nachträglich bearbeitetes Master des Films. D.h., dass der Vor-/Abspann nicht in eine andere Sprache übersetzt/angepasst wurde.

Als Alternativtitel werden geführt:

    Titel in der Sprache des/eines Produktionslands des Films
    deutschsprachige Titel
    Titel von deutschen Veröffentlichungen und/oder Aufführungen
    englischsprachige Titel
    Titel von in der OFDb eingetragenen ausländischen Fassungen
    Arbeitstitel (bei IMDb.com als "working title" geführt, nicht jedoch "Untitled"-Titel)
    vollständige Vorspanntitel
    IMAX-Titel


Im Feld 'Alternativtitel' wird jeweils ein Titel pro Zeile angegeben. Alternativtitel aus deutschsprachigen online TV-Guides bzw. deutschsprachigen Fernsehzeitschriften und Webseiten der Sender sind nur dann erwünscht, wenn diese auch tatsächlich so im Vorspann einer Ausstrahlung vorkommen.

Für die Schreibweise der Titel gelten folgende Punkte:

    Artikel, werden mit Komma ans Ende des Titels gesetzt. Beispiele:
        Untertan, Der (deutsch)
        Teufels General, Des (deutsch)
        Night to Remember, A (englisch)
        Treasure of the Sierra Madre, The (englisch)
        Fabuleux destin d'Amélie Poulain, Le (französisch)
        Nuit à Tabarin, Une (französisch)
        Sjunde Inseglet, Det (schwedisch)


    Klein- und Großschreibung:

Die Schreibung ist abhängig von der Sprache:

    Gemischte Schreibung: Deutsch
    Großschreibung (mit diversen Ausnahmen): Englisch *, Portugiesisch, Hebräisch, indische Sprachen
    Kleinschreibung bis auf erstes Wort im Titel sowie diverse Ausnahmen (Eigenname o.ä.): Französisch, Italienisch, Japanisch, Kroatisch, Niederländisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, skandinavische Sprachen, Ungarisch
    Beispiele:
    Tatort: ...es wird Trauer sein und Schmerz (deutsch)
    For Whom the Bell Tolls (englisch)
    ¿Quién puede matar a un niño? (spanisch)


* Großschreibung immer beim ersten und letzten Wort. Alle Substantive, Verben, Adjektive, Adverbien, Pronomen und Eigennamen beginnen mit einem Großbuchstaben. Bei Verben mit Partikeln wird der Partikel großgeschrieben. Präpositionen, Postpositionen und Konjunktionen werden nur großgeschrieben, wenn sie mehr als vier Buchstaben haben. Sind Wörter mit einem Bindestrich verbunden, sind sie wie zwei separate Wörter zu behandeln. Wörter in Klammern sind separat von dem Teil ohne Klammern zu behandeln.

    Titelzusätze werden bei deutschen Titeln mit einem Gedankenstrich ("-" [Minus]) vom Titel getrennt und das unabhängig von der verwendeten Sprache (Bsp. King of Comedy - Action Forever). Bei englischen Titeln erfolgt die Trennung durch einen Doppelpunkt (":"). In beiden Fällen wird diese Schreibweise (Gedankenstrich bzw. Doppelpunkt) nur verwendet, wenn im Titel kein Zeichen zur Trennung angegeben ist. Für andere Ländertitel sollte (falls bei einem Poster/einer Fassung nicht exakt angegeben) die IMDb-Schreibweise verwendet werden.
    Besteht die Möglichkeit, einen Titelzusatz auch per Komma vom Haupttitel zu trennen, ist die offizielle Schriftart entscheidend; heißt ein Film z.B. "Tarzan der Herr des Dschungels" und wären nun "Tarzan, der Herr des Dschungels" bzw. "Tarzan - Der Herr des Dschungels" denkbar, so würde das Komma nur dann in Frage kommen, wenn beide Teile des Titels in Schriftart, -größe, -farbe identisch sind. Wäre hingegen ein Teil des Titels optisch hervorgehoben, ist das Komma nicht zu verwenden.

    Ausnahmen für Verwendung von Doppelpunkt (":") bei deutschen Titelzusätzen, vorausgesetzt dass kein Zeichen zur Trennung angegeben ist:
        bei Serien, deren Episoden in Spielfilm-/Langfilmlänge über eigene Filmeinträge in der OFDb verfügen, werden Serientitel und Episodentitel per Doppelpunkt getrennt (z.B. "Tatort: Tote Taube in der Beethovenstraße").
        bei Filmen, deren deutsche Titel über zwei Trennzeichen verfügen, wird in aller Regel zunächst ein Doppelpunkt und an zweiter Stelle ein Gedankenstrich verwendet (z.B. "Monster High: Verspukt - Das Geheimnis der Geisterketten").
        bei Filmen, die nie in Deutschland gelaufen sind und bei denen dementsprechend der OT auch den Platz des deutschen Titels einnimmt, wird die Schreibweise des OTs verwendet, also ggf. mit Doppelpunkt, sofern der OT mit Doppelpunkt geschrieben wird.
        bei Filmen, die entweder im offiziellen Presseheft oder mehrheitlich und nachvollziehbar in anderen Datenbanken, Zeitungen oder Lexika mit einem Doppelpunkt vor dem Titelzusatz geschrieben werden, ist auch in der OFDb der Doppelpunkt für den DT anzuwenden. Die eigentlich gültige Schreibweise mit Gedankenstrich kann dann jedoch unter den AT ihren Platz finden.


    Fremde Schriftsysteme müssen in der jeweilig gebräuchlichen Umschrift angegeben werden und der ISO 8859-1 (Artikel bei wikipedia.de) wie in der IMDb entsprechen. Beispiele:
        Ivanovo detstvo (russisch: englisches BGN/PCGN)
        Seijû gakuen (japanisch: revidiertes Hepburn-System)


Zwischen Klein-/Großschreibung und Titelzusätze könnte man sicherlich noch eine ss/ß-Regel einfügen.

(Ich würde übrigens gar nicht erwarten, dass das in der Praxis von allen befolgt wird; mir wäre es bloß wichtig, eine Regel zu haben, nach welcher sich das bisherige (und künftige) Durcheinander vereinheitlichen ließe.)


Folgende Optionen stehen ja im Grunde zur Debatte, wenn ich das richtig sehe:
ß -> ss [neue Rechtschreibung]
ß (fehlerhaft) -> ss [Fehler]
ß -> ß [keine Änderung]
(ẞ -> ß) [neues Versalien-ß: keine Änderung]
ss -> ss [keine Änderung]
SS -> ß [Versalien: Version 1]
SS -> ss [Versalien: Version 2]
(ss (fehlerhaft) -> ß) [Fehler]
theretisch künftig aufgrund des Versalien-ß (ẞ) denkbar, aber ziemlich unwahrscheinlich:
ẞ (fehlerhaft) -> ss [neues Versalien-ß, Fehler]
SS (fehlerhaft) -> ß [<- kann im Grunde wie Fall 6 behandelt werden, solange sich das Versalien-ß nicht wirklich durchsetzt.]




Mal ein Vorschlag (unter der Prämisse, dass auch beim DT der Vorspann und nicht das Plakat vorrangig ist) als Diskussionsgrundlage:


ZitatEine inzwischen veraltete Schreibweise mit ß wird auf der OFDb dennoch dort als OT, DT oder AT verwendet, wo diese Schreibweise auch tatsächlich im (deutschen) Vorspann Verwendung findet bzw. gefunden hat.
Unabhängig davon, ob diese Schreibweise zur Erscheinungszeit noch korrekt war oder nicht.
Dort, wo ein (deutscher) Vorspann in VERSALIEN-Schreibweise den Titel mit SS schreibt, die offiziellen Plakate (ohne Versalien-Schreibweise) jedoch ein ß verwenden, ist die ß-Version vozuziehen. Liegen auch die Plakate bloß in Versalien-Schreibweise vor, ist die Schreibweise zu wählen, welche nach der zur Veröffentlichungszeit geltenden Rechtschreibung korrekt gewesen wäre.
Als AT wird (bei der ß-Version imDT/OT) jedoch stets die ss-Version hinterlegt, sofern sie infolge der Rechtschreibreform die korrekte Schreibweise darstellt.

Wenn ein deutscher Titel schon vor der Rechtschreibreform mit "ss" geschrieben worden ist, wird diese Version als DT(/OT) geführt, auch wenn sie nach damaliger Rechtschreibung fehlerhaft gewesen ist. Nur in diesen Fällen wir die ß-Version als AT angegeben. (Die ß-Version wird jedoch nicht als AT angegeben bei Filmen, die nach der Rechtschreibreform entstanden sind und korrekterweise die ss-Version gewählt haben. Ausnahmen wären theoretisch allenfalls noch denkbar und im KF zu besprechen, sollte sich in solchen Fällen solch eine alternative ß-Version auf/in mehreren nennenswerten Filmdatenbanken/Filmlexika finden lassen.)


Wäre das rein inhaltlich so genehm? Soll etwa anders geregelt werden? Fehlt etwas?


Ich würde dann versuchen, dass nochmals so umzuformulieren, dass das etwas richtlinienartiger & übersichtlicher aussieht. (Also die einzelnen Punkte visuell stärker hervorzuheben, Beispiele hinterlegen...)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

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Ich finde den Vorschlag gut gelungen. Den darin von mir rot gekennzeichneten Satz bräuchte man vielleicht gar nicht unbedingt. Er kann aber auch gerne beibehalten werden, ich hätte damit kein Problem:

ZitatEine inzwischen veraltete Schreibweise mit ß wird auf der OFDb dennoch dort als OT, DT oder AT verwendet, wo diese Schreibweise auch tatsächlich im (deutschen) Vorspann Verwendung findet bzw. gefunden hat.
Unabhängig davon, ob diese Schreibweise zur Erscheinungszeit noch korrekt war oder nicht.
Dort, wo ein (deutscher) Vorspann in VERSALIEN-Schreibweise den Titel mit SS schreibt, die offiziellen Plakate (ohne Versalien-Schreibweise) jedoch ein ß verwenden, ist die ß-Version vozuziehen. Liegen auch die Plakate bloß in Versalien-Schreibweise vor, ist die Schreibweise zu wählen, welche nach der zur Veröffentlichungszeit geltenden Rechtschreibung korrekt gewesen wäre.
Als AT wird (bei der ß-Version imDT/OT) jedoch stets die ss-Version hinterlegt, sofern sie infolge der Rechtschreibreform die korrekte Schreibweise darstellt.

Wenn ein deutscher Titel schon vor der Rechtschreibreform mit "ss" geschrieben worden ist, wird diese Version als DT(/OT) geführt, auch wenn sie nach damaliger Rechtschreibung fehlerhaft gewesen ist. Nur in diesen Fällen wird die ß-Version als AT angegeben. (Die ß-Version wird jedoch nicht als AT angegeben bei Filmen, die nach der Rechtschreibreform entstanden sind und korrekterweise die ss-Version gewählt haben. Ausnahmen wären theoretisch allenfalls noch denkbar und im KF zu besprechen, sollte sich in solchen Fällen solch eine alternative ß-Version auf/in mehreren nennenswerten Filmdatenbanken/Filmlexika finden lassen.)

PierrotLeFou

Ich würde vielleicht bloß das "nur" rausnehmen, damit der ß-AT erwähnt bleibt. (Das "nur" ist ja auch nicht ganz korrekt, weil im Kursivgeschriebenen dann doch noch eine theorewtisch denkbare Ausnahme erwähnt wird.)

Ich würde aber heute oder morgen noch versuchen, denselben Inhalt etwas klarer, stichpunktartiger zu formulieren... ;)
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TakaTukaLand

Super Vorschlag :respekt:

Nur an diesen beiden Sätzen bleibe ich hängen:
ZitatAls AT wird (bei der ß-Version imDT/OT) jedoch stets die ss-Version hinterlegt, sofern sie infolge der Rechtschreibreform die korrekte Schreibweise darstellt.
[...]
Nur in diesen Fällen wird die ß-Version als AT angegeben.

Solange die OFDb-Suche bei ss die ß-Schreibweise und bei ß die ss-Schreibweise nicht findet, begrüße ich diese Regel absolut - aus rein praktischen Gründen.

Sollte die Suche jedoch mal besser funktionieren, wäre ich vielmehr dafür erst einen AT mit ss-Version (bei der ß-Version im DT/OT) anzulegen, wenn es auch tatsächlich eine aktuelle Veröffentlichung mit neuer Rechtschreibung gibt. Bzw. erst einen AT mit ß-Version anzulegen (bei fehlerhafter ss-Version im DT/OT), wenn es auch tatsächlich eine Veröffentlichung mit korrigierter alter Rechtschreibung gibt.
Also: keine ATs aufgrund von Rechtschreibreformen, sondern nur aufgrund von Veröffentlichungen (neues Cover, Plakat, neuer Vor- oder Abspann).

PierrotLeFou

Zitat von: TakaTukaLand am 11 Februar 2018, 16:34:36
Super Vorschlag :respekt:

Nur an diesen beiden Sätzen bleibe ich hängen:
ZitatAls AT wird (bei der ß-Version imDT/OT) jedoch stets die ss-Version hinterlegt, sofern sie infolge der Rechtschreibreform die korrekte Schreibweise darstellt.
[...]
Nur in diesen Fällen wird die ß-Version als AT angegeben.

Solange die OFDb-Suche bei ss die ß-Schreibweise und bei ß die ss-Schreibweise nicht findet, begrüße ich diese Regel absolut - aus rein praktischen Gründen.

Sollte die Suche jedoch mal besser funktionieren, wäre ich vielmehr dafür erst einen AT mit ss-Version (bei der ß-Version im DT/OT) anzulegen, wenn es auch tatsächlich eine aktuelle Veröffentlichung mit neuer Rechtschreibung gibt. Bzw. erst einen AT mit ß-Version anzulegen (bei fehlerhafter ss-Version im DT/OT), wenn es auch tatsächlich eine Veröffentlichung mit korrigierter alter Rechtschreibung gibt.
Also: keine ATs aufgrund von Rechtschreibreformen, sondern nur aufgrund von Veröffentlichungen (neues Cover, Plakat, neuer Vor- oder Abspann).

Könnte man sicherlich auch so handhaben... wäre bloß die Frage, ob nicht ohnehin jeder alte "Kuß/Schloß/etc."-Titel in irgendeiner TV-Zeitschrift (oder in zahlreichen TV-Zeitschriften) als ss-Version geführt worden ist. Oder in den Programmen irgendwelcher Programmkinos... Ich weiß nicht, ob man da jedesmal einen Fassungseintrag bräuchte, um so einen ss-AT zu rechtfertigen.
Kann aber meinetwegen gerne so gehandhabt werden, sobald die Suchfunktion mitspielt... (Vorher wäre das - wie du selber andeutest - eher nicht so toll...)
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Zitat von: TakaTukaLand am 11 Februar 2018, 16:34:36
Solange die OFDb-Suche bei ss die ß-Schreibweise und bei ß die ss-Schreibweise nicht findet, begrüße ich diese Regel absolut - aus rein praktischen Gründen.

Da die OFDb-Suche in naher Zukunft wohl nicht geändert wird, scheint man sich mit der zu ergänzenden SS-Formulierung hier einig zu sein.

Falls keine Einwände bestehen, lege ich den Text im Admin-Kreis zur Abstimmung vor.

Palaber-Rhabarber

Es reicht an sich festzuhalten, dass die Rechtschreibung vom Zeitpunkt der (deutschen) Veröffentlichung gilt. Und das ist auch nur interessant, wenn die Schreibweise Interpretationsspielraum lässt. Wie sich deutscher Titel oder Originaltitel definieren, ist bereits an anderer Stelle festgehalten. Vielleicht bedarf es noch nicht mal einer extra ss/ß-Klausel, das ließe sich auch (weiterhin) über das Forum (er)klären, meine ich. Der Text liest sich anstrengend.

PierrotLeFou

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  5 März 2018, 22:17:18Vielleicht bedarf es noch nicht mal einer extra ss/ß-Klausel, das ließe sich auch (weiterhin) über das Forum (er)klären, meine ich.

Der thread hier ist doch ein gutes Beispiel dafür, dass etwa am 21./22. Januar im KF Klärungsbedarf aufkommt, eine Bestätigung eines korrekten Lösungsweges jedoch wochenlang ausbleibt. (Von der Anwendung in der OFDb-Praxis einmal ganz zu schweigen... ;))
(Dass sich der Text anstrengend liest, mag aber sein. :icon_redface: Hatte krakrax noch ne stichpunktartigere Version zukommen lassen, die zumindest übersichtlicher/bündiger ist... Müsste an anderer Stelle einsehbar sein.)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

mali

Der Punkt auf den Palaber-Rhabarber gesondert hinweist ist aber korrekt:
Der deutsche Titel steht bereits fest defininiert in den Regeln. Es ist der, mit dem der Film ursprünglich veröffentlicht wurde. Und er ändert sich nicht mehr nachträglich - egal durch was auch immer.  Alles Abweichende ist AT. Das wird und wurde seit Jahren so gehandhabt und auch schon früher diskutiert. ß/ss/SS ist also bereits abgedeckt und sollte - wenn überhaupt - nur durch einen max. Oneliner ergänzt werden. Wenn überhaupt.

PierrotLeFou

Zitat von: mali am  6 März 2018, 14:05:18
Der Punkt auf den Palaber-Rhabarber gesondert hinweist ist aber korrekt:
Der deutsche Titel steht bereits fest defininiert in den Regeln. Es ist der, mit dem der Film ursprünglich veröffentlicht wurde. Und er ändert sich nicht mehr nachträglich - egal durch was auch immer.  Alles Abweichende ist AT. Das wird und wurde seit Jahren so gehandhabt und auch schon früher diskutiert. ß/ss/SS ist also bereits abgedeckt und sollte - wenn überhaupt - nur durch einen max. Oneliner ergänzt werden. Wenn überhaupt.

Gut, OT sind selbsterklärend, sofern eben nicht mit Versalien gearbeitet wird.

Bleiben AT und eben Versalienschreibweisen.

Und bei DT gab es hier früher im Zusammenhang mit Carpenters "The Ward" Unsicherheiten, ob Cover/Plakate oder Vorspänne den DT ergeben (auch weil dt. Vorspänne heute nicht mehr so sehr verbreitet sind). Letztlich wurde dann dem Vorspann Vorzug gegeben...


Wenn ich jetzt mal die an krakrax geschriebenen Punkte aufzähle, wären das:

    Eine inzwischen veraltete Schreibweise mit ß wird dennoch dort als OT oder DT verwendet, wo diese Schreibweise auch tatsächlich im (deutschen) Vorspann Verwendung findet bzw. gefunden hat. Unabhängig davon, ob diese Schreibweise zur Erscheinungszeit noch korrekt war oder nicht.
    Dasselbe gilt für deutsche AT, die sich auf eine inzwischen veraltete ß-Schreibweise auf Plakaten, Covern oder in Alternativen Vorspännen berufen können.
    Dort, wo ein (deutscher) Vorspann in VERSALIEN-Schreibweise den Titel mit SS schreibt, die offiziellen Plakate (ohne Versalien-Schreibweise) jedoch ein ß verwenden, ist die ß-Version für den DT(/OT) vozuziehen. Liegen auch die Plakate bloß in Versalien-Schreibweise vor, ist die Schreibweise zu wählen, welche nach der zur Veröffentlichungszeit geltenden Rechtschreibung korrekt gewesen wäre.
    Als AT wird (bei der ß-Version im DT/OT) jedoch stets die ss-Version hinterlegt, sofern sie infolge der Rechtschreibreform die heute korrekte Schreibweise darstellt.
    Wenn ein deutscher Titel schon vor der Rechtschreibreform mit "ss" geschrieben worden ist, wird diese Version als DT(/OT) geführt, auch wenn sie nach damaliger Rechtschreibung fehlerhaft gewesen ist. Nur in diesen Fällen wird die ß-Version als AT angegeben.
    Die ß-Version wird jedoch nicht als AT angegeben bei Filmen, die nach der Rechtschreibreform entstanden sind und korrekterweise die ss-Version gewählt haben. (Ausnahmen wären theoretisch allenfalls noch denkbar und im KF zu besprechen, sollte sich in solchen Fällen solch eine alternative ß-Version auf/in mehreren nennenswerten Filmdatenbanken/Filmlexika finden lassen.)


Der erste wäre dann in der Tat überflüssig, der Rest hätte bislang keine Entsprechung im FAQ.


Letztlich sind das aber nur gut gemeinte Vorschläge; ob das sinnvoll/hilfreich ist, entscheide ich ja ohnehin nicht...

(Was jedoch das ältere Längen-Argument betrifft, so möchte ich betonen, dass man einzelne Unterpunkte (Groß-/Kleinschreibung, ss/ß, Titelzusätze, fremde Schriftsystem usw.) durchaus auch in eigene Einträge packt. Dann hätte der eigentliche Text nur Stichworte samt Links, wäre schnell zu lesen und man könnte dann schauen, ob das Verlinkte gerade für einen Fall, in dem man sich unsicher ist, relevant ist oder nicht...)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Peter2013

Die alte Regelung war überschaubarer: Haupttitel bezüglich ss/ß immer entsprechend der geltenden Rechtschreibung. Fertig!
Soweit ich mich erinnere wurde das so auch immer von Dr. Kosh durchgesetzt. Wäre vielleicht vernünftig, dort mal nachzufragen, bevor hier "endlos" die FAQs zugetextet werden.

PierrotLeFou

6 März 2018, 20:15:47 #15 Letzte Bearbeitung: 6 März 2018, 20:27:47 von PierrotLeFou
Zitat von: Peter2013 am  6 März 2018, 18:02:50
Die alte Regelung war überschaubarer: Haupttitel bezüglich ss/ß immer entsprechend der geltenden Rechtschreibung. Fertig!

Wann hat denn diese alte Regel gegolten? :00000109: Mein Stand der Dinge ist der, dass die jeweils gewählte Titelschreibweise (DT, keine Versalien) übernommen wird (so wie mali es auch schildert - scheint also auch malis Stand der Dinge zu sein). ;)

Und diese "alte Regel", sofern sie denn wirklich einmal verbindlich gegolten haben sollte, macht ja auch nicht soviel Sinn: Rechtschreibfehler im DT werden von der OFDb ja auch nicht an geltende Rechtschreibungen angepasst.


(Davon abgesehen ist dieses Ideal, ne Regel in einem Satz zu erstellen, doch etwas utopisch, wenn man nicht gerade auf Schachtelsätze wert legt, denn man hat zusätzlich zumindest noch a) das Problem unterschiedlicher Schreibweisen zwischen Plakaten/Vorspännen und b) die Versalien-(ss/ß-)Problematik.)



Aber diese Diskussion zeigt doch, dass ne nachlesbare Regel begrüßenswert wäre.
So geht Peter2013 am 22. Januar von einer alten Regel aus (immer die aktuelle Rechtschreibung wählen), ich gehe kurz darauf von einer anderen Handhabung aus, mali ebenfalls (offizielle Titel werden übernommen).
Und jetzt, 1,5 Monate später, soll Dr. Kosh gefragt werden, damit er entscheidet... Ich halte das für ein umständliches, langwieriges Verfahren.

Bevor jetzt Dr. Kosh jedes Jahr dieselben Fragen in unterschiedlichen Bereichen beantwortet, wäre es doch wirklich sinnvoll, solch eine Antwort einsehbar für alle zu hinterlegen. :icon_mrgreen:
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Peter2013 am  6 März 2018, 18:02:50
Die alte Regelung war überschaubarer: Haupttitel bezüglich ss/ß immer entsprechend der geltenden Rechtschreibung. Fertig!
Soweit ich mich erinnere wurde das so auch immer von Dr. Kosh durchgesetzt. Wäre vielleicht vernünftig, dort mal nachzufragen, bevor hier "endlos" die FAQs zugetextet werden.

Vernünftig wäre es, einzusehen, daß die Mehrheit (mich eingeschlossen) diesen Vorschlag von dir nicht favorisiert. Weil sonst komme ich morgen mit der alten Regelung, dass immer der populärste Titel als "Deutscher Titel" verwendet wird, und daß Prof. Brinkmann das bisher so durchgesetzt hat. Falls du nachfragen willst: brinki@schwarzwaldklinik.de :icon_smile:

Peter2013

Zitat von: Palaber-Rhabarber am  6 März 2018, 23:44:22
Vernünftig wäre es, einzusehen, daß die Mehrheit (mich eingeschlossen) diesen Vorschlag von dir nicht favorisiert...

Ja, okay. :icon_razz: :icon_redface:
Ich wollte mich hier nicht quer stellen, sondern nur einen Beitrag einbringen. Ihr macht das schon.  :respekt:

mali

Zitat von: Peter2013 am  6 März 2018, 18:02:50
Die alte Regelung war überschaubarer: Haupttitel bezüglich ss/ß immer entsprechend der geltenden Rechtschreibung. Fertig!

So eine "Regel" gab es noch nie. Oben schrieb ich ja auch deutlicher als deutlich, das ein DT/OT nachträglich nicht mehr geändert werden kann. Oder meinst Du weil Politiker Morgen beschließen das doppel-E zu streichen machen wir dann aus "Nordsee ist Mordsee" ein "Nordse ist Mordse"? Wie sinnvoll und logisch wäre das?

ZitatSoweit ich mich erinnere wurde das so auch immer von Dr. Kosh durchgesetzt.

Wo hat denn bitte wann Kosh hier irgendwann mal im Forum mitgewirkt, geschweige denn das...

ZitatWäre vielleicht vernünftig, dort mal nachzufragen, bevor hier "endlos" die FAQs zugetextet werden.

...er irgendwelche Fragen zu FAQs beantworten könnte die er weder geschrieben noch gelesen hat.

mali

7 März 2018, 10:47:11 #19 Letzte Bearbeitung: 7 März 2018, 16:03:00 von mali
Zitat von: PierrotLeFou am  6 März 2018, 15:47:10
[...Wieder "Wall of Text"...]

Das Stichwort lautet aber auch einfach: Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Sache grundlegend bereits geregelt ist hier, muß man nicht einen Riesentext für einen Sonderfall verklausulieren, der ja an sich auch schon wieder voller "es sei denn"s, "aber nicht bei"s, "abgsehen von"s, etc. wimmelt. Das hilft einfach nicht. Insbesondere da - wie ja bekannt und schon mehrfach erwähnt - die OFDb ganz andere Probleme hat als nicht genug Regeln, FAQs und HOWTOs.

Wie oft kommt denn schon so eine Diskussion vor? Und wer sagt das man die führen muß? Man verweißt mit einem kurzen Satz auf die Regelung DT/OT und gut ist.

Ansonsten verfasst eben wenn ihr weiter Bedarf für Ausschweifendes ;-) seht, eine "Spezialfälle"-FAQ und pappt da alle langen sonderbaren Sonder-Texte gesondert rein. Darauf kann man dann verweisen wenn man meint es passt oder kürzt Diskussionen ab.

mali

Zitat von: mali am  7 März 2018, 10:47:11Ansonsten verfasst eben wenn ihr weiter Bedarf für Ausschweifendes ;-) seht, eine "Spezialfälle"-FAQ und pappt da alle langen sonderbaren Sonder-Texte gesondert rein. Darauf kann man dann verweisen wenn man meint es passt oder kürzt Diskussionen ab.

Das war konstruktiv gemeint falsch das mißverstanden wurde :-)

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Super Kompromiss: Einen Einzeiler mit Verweis auf Pierrots ausführliches Regelwerk, das sich an gesonderter Stelle befindet. :respekt:

PierrotLeFou

Zitat von: mali am  8 März 2018, 22:32:33
Zitat von: mali am  7 März 2018, 10:47:11Ansonsten verfasst eben wenn ihr weiter Bedarf für Ausschweifendes ;-) seht, eine "Spezialfälle"-FAQ und pappt da alle langen sonderbaren Sonder-Texte gesondert rein. Darauf kann man dann verweisen wenn man meint es passt oder kürzt Diskussionen ab.

Das war konstruktiv gemeint falsch das mißverstanden wurde :-)

Hatte eigentlich noch antworten wollen, es dann aber vergessen: Das mit dem Spezialfälle-Regelwerk finde ich gut. Im Grunde schwebt mir ja auch nichts grundsätzlich anderes vor, auf die Möglichkeit des Verlinkens ausführlicher Regeln zu einzelnen Punkten hatte ich ja ebenfalls schon hingewiesen... ich denke, wir sind da gar nicht soweit auseinander... :D
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

mali

Zitat von: PierrotLeFou am  9 März 2018, 08:25:24
ich denke, wir sind da gar nicht soweit auseinander... :D

Soweit würde ich nicht gehen das zu sagen ;-)

Ich mache keinen Hehl daraus, das mein Interesse auf einem sehr, sehr geringen Level ist in dieser Sache. Hauptsächlich sehe ich eben nur die "Gefahr" das ihr das vorhandene (absolut nicht perfekte) Regelwerk verklausuliert und unheimlich/unnötig aufbläht (wie dieser Text hier über ss/ß z.B. oder auch der Riesenabschnitt zu Tschechischen Namen etc.). Dann eben lieber in einer eigenen Textsammlung gesammelt rein damit und da dann austoben.
Texte formulieren kannst Du gut und machst Du offenbar auch sichtlich gerne ;-), aber "auf den Punkt kommen" kannst oder willst Du dabei nicht ganz so gut.

Regeln müssen aber eher grundlegend formuliert sein, damit die überhaupt erfaßt und begriffen bzw. gelesen werden. Sonst macht letzteres eh kaum einer. Nicht jede Ausnahme, jeder Sonderfall, jede Widersprüchlichkeit muß bereits "vorrausschauend" in den Regeln ausformuliert werden. Je grundlegender formuliert, desto brauchbarer.

Ansonsten auch mein persönlicher Tipp zu den oft befürchteten Diskussionen mit Usern dazu:
Nicht jede unsinnige Diskussion mit Troll-Usern aufgrund von "steht aber nicht so in den Relgeln" muß man führen. Einfach mal aussitzen/auflaufen lassen. Dann trollen sich die Trolle auch wieder.

Ich muß es wissen, denn: I survived Schubidu... ;-)

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