OFDb

markierte Cover aus film-retro-shop gehören nicht in die ofdb!

Begonnen von spannick, 4 Februar 2018, 18:42:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

-----

Das von Hank angeführte Zitat halte auch ich für eine eindeutige Regelung:

https://ssl.ofdb.de/view.php?page=faq#a17
ZitatFAQ - Fragen und Antworten rund um die OFDb

1.7. Was muss ich beim Hochladen von Cover-Dateien beachten?
...
Beachten Sie bitte, dass Sie nur eigene Bilder hochladen dürfen. Sollten wir feststellen, dass Sie unerlaubt Bilder von anderen Seiten verwenden, kann dies zu einer Sperrung Ihres Accounts führen.

mali


mali

Ganz abgesehen davon, das wir Co-Admins seinerzeit zu 99% die Regeln, FAQs und Info-Texte selbst verfaßt haben.

Cryptkeeper

Frage ist, ob wir solche "Regelungen" oder "Absicherungen" nicht auch mal erweitern, ggf. updaten können. Auch Gesetze können modifiziert / geändert werden.

Im Falle der VHS sollten wir vielleicht etwas milder sein und auch Fremdcover erlauben, SOFERN dies nicht gegen spezielle Urheberrechtsverletzungen verstößt bzw. jemand anders dabei zu Schaden kommt.

Solche Cover können ja im KF gepostet werden und der Admin entscheidet dann bzw. prüft die Sachlage.

Grund: Die VHS ist tot, und viele Leute wie ich haben sämtliches Material nicht mehr. Trotzdem würde ich gerne meine alten VHS-Einträge mit Cover versehen, sofern ich die Cover irgendwo finde. Mir ist es wichtig die OFDB aufzuwerten.

mali

Zitat von: Cryptkeeper am  7 Februar 2018, 11:53:11
Im Falle der VHS sollten wir vielleicht etwas milder sein und auch Fremdcover erlauben,

Wie schon gesagt: Sind eh nicht verboten. Wäre auch Quatsch. Cover ist Cover - sofern nicht irgendein Blödsinn reinkopiert wurde.

phant

22 Februar 2018, 19:06:21 #35 Letzte Bearbeitung: 22 Februar 2018, 22:48:14 von phant
Zitat von: mali am  6 Februar 2018, 14:33:31
Zitat von: Hank Quinlan 1958 am  6 Februar 2018, 00:33:47
Sollten wir feststellen, dass Sie unerlaubt Bilder von anderen Seiten verwenden,

Da steht doch alles klitz und klar.

"Sollten wir feststellen" und "unerlaubt [...] verwenden".

Noch Fragen dazu?

... so, da bin ich wieder  :muetze: ... hatte leider die Grippe  :ill: und dann war mir auch noch mein dicker Hund verloren gegangen ...  :bawling: ... ist aber zum Glück wieder da  :hurra: ... also ich hätte noch Fragen dazu  :icon_confused: ...

Die ofdb.de Regelung spricht von "anderen Seiten", von "Erlaubnis" und von "eigenen Bildern", dies setzt voraus, daß die Autoren dieser Regelung eine rechtliche Unterscheidung bezüglich der ofdb.de zur Verfügung gestellten Bilder treffen, ansonsten wäre diese Aussage ja unsinnig :exclaim:

Nach McLanes Aussage gibt es aber keine rechtliche Unterscheidung, ob ich einen Datenträger samt Einlegecover rechtmäßig erworben habe oder ob ich das Cover von einer anderen Internetseite hochlade, das Covermotiv sozusagen bleibt im Eigentum des Emittenten, wenn ich es hier hochlade, kann ich mich evtl. auf das Zitatrecht berufen, ob ich aber nun von meinem Einlegecover, das ich hier vor mir liegen habe, "zitiere" oder ob ich aus dem Internet "zitiere", is' rechtlich gesehen Wurscht :exclaim:

Welche Meinung ist nun die richtige  :unknown: :question:

Zitat von: mali am  6 Februar 2018, 22:48:00
Das ist keine Regelung, sondern eine Absicherung.


Das ist ja unheimlich beruhigend, daß sich die ofdb.de rechtlich absichert, und wie ist der User, der im guten Glauben hier Bilder zur Verfügung stellt, abgesichert ...  :00000109:
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

mali

Zitat von: phant am 22 Februar 2018, 19:06:21
Das ist ja unheimlich beruhigend, daß sich die ofdb.de rechtlich absichert, und wie ist der User, der im guten Glauben hier Bilder zur Verfügung stellt, abgesichert ...  :00000109:

Siehst Du hier Anwälte?

Du wirst den erhofften Freifahrtschein hier nicht erhalten. Lade Bilder hoch oder laß es, wenn es Dir zu "gefährlich" erscheint. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

phant

24 Februar 2018, 02:03:23 #37 Letzte Bearbeitung: 24 Februar 2018, 02:08:29 von phant
Zitat von: mali am 24 Februar 2018, 00:49:03
Zitat von: phant am 22 Februar 2018, 19:06:21
Das ist ja unheimlich beruhigend, daß sich die ofdb.de rechtlich absichert, und wie ist der User, der im guten Glauben hier Bilder zur Verfügung stellt, abgesichert ...  :00000109:

Siehst Du hier Anwälte?

Du wirst den erhofften Freifahrtschein hier nicht erhalten. Lade Bilder hoch oder laß es, wenn es Dir zu "gefährlich" erscheint. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Die Anwesenheit von Anwälten hat generell nichts mit den Nutzungsbedingungen der ofdb.de oder mit der Rechtslage zu tun :exclaim:

Ich hatte garnicht gedacht, daß ich auf einen Freifahrtschein hoffen muß, durch die Aussage der ofdb.de zum Hochladen von Bildern, war ich in der Annahme, daß das Hochladen von Covern aus Eigentum rechtlich legitimiert sei, während das Hochladen von Covern aus dem Internet gegen Urheberrecht verstößt. Scheinbar ist dies aber nicht so, wenn ich das hier richtig verstanden habe :exclaim: Was sind denn dann bitte gem. der ofdb.de "eigene Bilder", das ist mir noch immer nicht klar  :unknown:, wenn Du mir das bitte nochmal erläutern könntest  :respekt:
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

spannick

ich glaube, wenn du kein EASTERN.MASTER oder www.retrospektive-film.gibtsnichtmehr auf die Cover klebst, weiss eh niemand, wer die hochgeladen hat, oder? also brauchste da doch eh keine Angst zu haben.
ゴリラパンチ!!!

-----

Genau so ist es. Sobald ein eingereichtes Bild freigeschaltet ist, kann man nicht mehr erkennen, von welchem Mitglied es eingereicht worden war.
Falls man jedoch Bilder einreicht, die man nicht selbst erstellt hat sondern z.B. von anderen Netzseiten übernommen hat, besteht die Möglichkeit, daß in den Dateieigenschaften Angaben zur Herkunft enthalten sind, die auch nach dem Freischalten in der OFDb erhalten bleiben. Das ist z.B. bei Ebay-Bildern allgemein der Fall.

DisposableMiffy

Zitat von: krakrax am 24 Februar 2018, 11:01:50Genau so ist es. Sobald ein eingereichtes Bild freigeschaltet ist, kann man nicht mehr erkennen, von welchem Mitglied es eingereicht worden war.

Bei den Galeriebildern steht der Name dabei.
letterboxd.com

Dumm geboren, nichts dazu gelernt und die Hälfte davon vergessen.

Hearing only what you wanna hear and knowing only what you've heard.

-----

Du hast recht mit den Galeriebildern.

Ich war auf die 220er Cover-Abbildungen fixiert ohne es zu erwähnen.

spannick

ja, ich dachte auch nur an die normalen 220er. Galerie ist eh klar (weils ja deutlich dabeisteht)
ゴリラパンチ!!!

pm.diebelshausen

Zitat von: phant am 22 Februar 2018, 19:06:21und wie ist der User, der im guten Glauben hier Bilder zur Verfügung stellt, abgesichert ...

Wer im Netz mit Bildern umgeht, kann das im guten Glauben machen oder er kann sich stattdessen über rechtliche Zusammenhänge informieren oder er kann es sicherheitshalber auch ganz lassen mit den Bildern. Gleiches und nichts anderes gilt für die OFDb, auch innerhalb dieser Plattform gelten die selben Regeln wie sonst. Oh, woher sind nochmal die ganzen Avatare hier im Thread?
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Retro

Zitat von: pm.diebelshausen am 24 Februar 2018, 18:56:35
Oh, woher sind nochmal die ganzen Avatare hier im Thread?
In meinem Fall sicher NICHT aus dem Netz.  :icon_razz:

phant

24 Februar 2018, 21:23:20 #45 Letzte Bearbeitung: 25 Februar 2018, 00:06:44 von phant
Zitat von: pm.diebelshausen am 24 Februar 2018, 18:56:35
Zitat von: phant am 22 Februar 2018, 19:06:21und wie ist der User, der im guten Glauben hier Bilder zur Verfügung stellt, abgesichert ...

Wer im Netz mit Bildern umgeht, kann das im guten Glauben machen oder er kann sich stattdessen über rechtliche Zusammenhänge informieren oder er kann es sicherheitshalber auch ganz lassen mit den Bildern. Gleiches und nichts anderes gilt für die OFDb, auch innerhalb dieser Plattform gelten die selben Regeln wie sonst. Oh, woher sind nochmal die ganzen Avatare hier im Thread?

Die Verwendung von Avataren hat nichts mit der Rechtsordnung oder den Nutzungsbedingungen zum Hochladen von Bildern zu tun :exclaim: Ich z.B. hab auch einen für das Forum und einen für die ofdb.de, ist das irgendwie verboten  :unknown:

Mein Kenntnisstand vor diesem Thread war, daß es im Internet keinerlei rechtliche Probleme mit, vom Eigentum, selbst erstellten Bildern gibt :exclaim:

Außerdem bin ich davon ausgegangen, daß die Nutzungsregeln einer Plattform wie der ofdb.de mit der Rechtsordnung im Einklang stehen, oder ist diese Annahme falsch  :icon_eek: :question:

Die Nutzungsregeln der ofdb.de unterscheiden zwischen einem erlaubten Hochladen von Bildern und einem unerlaubten. Die Regeln sprechen von "eigenen Bildern". Diesen Begriff hatten der Co-Admin krakrax und ich wohl fehlinterpretiert als Bilder von im Eigentum befindlichen Film-Medien-Artikeln. Wie ist denn nun die richtige Interpretation, das ist mir immer noch nicht klar, wenn Du mir da weiterhelfen könntest, wäre das super  :respekt: :exclaim:
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

pm.diebelshausen

25 Februar 2018, 00:53:59 #46 Letzte Bearbeitung: 25 Februar 2018, 01:02:03 von pm.diebelshausen
Zitat von: phant am 24 Februar 2018, 21:23:20Die Verwendung von Avataren hat nichts mit der Rechtsordnung oder den Nutzungsbedingungen zum Hochladen von Bildern zu tun :exclaim: Ich z.B. hab auch einen für das Forum und einen für die ofdb.de, ist das irgendwie verboten  :unknown:

Wie kommst Du darauf, dass bei der Weiterverwendung von Bildern, deren Rechte man nicht besitzt, als Avatare rechtlich irgendetwas anders geregelt ist als bei sonstiger Weiternutzung/-verbreitung von solchen Bildern? Meines Wissens wird da rechtlich bislang kein Unterschied gemacht.

Ein Bild zu kopieren und weiter zu verbreiten, dessen Rechteinhaber Du nicht bist, verletzt Urheberrechte.

Durch ein Cover, das Du gescannt hast, erlangst Du keine Urheberrechte an dem Abgebildeten. Durch den Erwerb einer DVD erhältst Du ebensowenig Urheberrechte am Cover.

Die Rechtsprechung ist bezüglich solcher Internetfragen noch ziemlich indifferent, aber glücklicherweise generell nicht so pedantisch wie dieser Thread hier - vieles wird z.B. auch in Verhältnismäßigkeiten betrachtet und wenn die OFDb als Datenbank und Shop für z.B. DVDs diese nicht auch abbilden dürfte bzw. trigger-happy Rechtsanwälte sich täglich dahinterklemmen würden, wo welche Scans für Millionen von Abbildungen auf Internet-Anbieter-Seiten (oder auch Avatare) genutzt werden, dann steht das in keinem Verhältnis zum Nutzen, den diese Weiterverbreitung gleichzeitig macht. Das ist jetzt natürlich nicht Rechtsprechung, sondern mein persönliches, vielleicht falsches Verständnis der Sachlage, einen Präzedenzfall kenne ich bislang nicht. Und deshalb behalte ich Orson.

Die OFDb wird sicher nicht irgendwo hinschreiben "kopiert ruhig von wo auch immer" - erstens weil das in keiner Weise rechtlich abgesichert wäre, zweitens weil das dem Selbstverständnis der OFDb widerspricht.

Der Satz, um den sich hier nach wie vor verständnislos gedreht wird lautet: "Sollten wir feststellen, dass Sie unerlaubt Bilder von anderen Seiten verwenden, kann dies zu einer Sperrung Ihres Accounts führen".

Ich werde Dir den Satz jetzt nicht solange um die Ohren hauen, bis Du ihn verstehst, aber vielleicht machst Du Dir nochmal in Ruhe Gedanken darüber, wie das feststellbar ist, wer das nachprüft, wer ihm dafür seine Arbeistzeit bezahlt und was das Wort "kann" bedeutet.

Meines Erachtens wurde in diesem Thread bereits alles gesagt, man kann die bisherigen Postings immer wieder lesen. Vgl. mali oben.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

phant

25 Februar 2018, 00:59:20 #47 Letzte Bearbeitung: 25 Februar 2018, 01:08:08 von phant
Zitat von: pm.diebelshausen am 25 Februar 2018, 00:53:59
Zitat von: phant am 24 Februar 2018, 21:23:20Die Verwendung von Avataren hat nichts mit der Rechtsordnung oder den Nutzungsbedingungen zum Hochladen von Bildern zu tun :exclaim: Ich z.B. hab auch einen für das Forum und einen für die ofdb.de, ist das irgendwie verboten  :unknown:

Wie kommst Du darauf, dass bei der Weiterverwendung von Bildern, deren Rechte man nicht Besitzt, als Avatare rechtlich irgendetwas anders geregelt ist als bei sonstiger Weiternutzung/-verbreitung von solchen Bildern? Meines Wissens wird da rechtlich bislang kein Unterschied gemacht.

Ein Bild zu kopieren und weiter zu verbreiten, dessen Rechteinhaber Du nicht bist, verletzt Urheberrechte.

Durch ein Cover, das Du gescannt hast, erlangst Du keine Urheberrechte an dem Abgebildeten. Durch den Erwerb einer DVD erhältst Du ebensowenig Urheberrechte am Cover.

Die Rechtsprechung ist bezüglich solcher Internetfragen noch ziemlich indifferent, aber glücklicherweise generell nicht so pedantisch wie dieser Thread hier - vieles wird z.B. auch in Verhältnismäßigkeiten betrachtet und wenn die OFDb als Datenbank und Shop für z.B. DVDs diese nicht auch abbilden dürfte bzw. trigger-happy Rechtsanwälte sich täglich dahinterklemmen würden, wo welche Scans für Millionen von Abbildungen auf Internet-Anbieter-Seiten (oder auch Avatare) genutzt werden, dann steht das in keinem Verhältnis zum Nutzen, den diese Weiterverbreitung gleichzeitig macht. Das ist jetzt natürlich nicht Rechtsprechung, sondern mein Verständnis der Sachlage, einen Präzedenzfall kenne ich bislang nicht.

Die OFDb wird sicher nicht irgendwo hinschreiben "kopiert ruhig von wo auch immer" - erstens weil das in keiner Weise rechtlich abgesichert wäre, zweitens weil das dem Selbstverständnis der OFDb widerspricht.

Der Satz, um den sich hier nach wie vor verständnislos gedreht wird lautet: "Sollten wir feststellen, dass Sie unerlaubt Bilder von anderen Seiten verwenden, kann dies zu einer Sperrung Ihres Accounts führen".

Ich werde Dir den Satz jetzt nicht solange um die Ohren hauen, bis Du ihn verstehst, aber vielleicht machst Du Dir nochmal in Ruhe Gedanken darüber, wie das feststellbar ist und was das Wort "kann" bedeutet.

Meines Erachtens wurde in diesem Thread bereits alles gesagt, man kann die bisherigen Postings immer wieder lesen. Vgl. mali oben.


Danke für die ausführliche Antwort, sie beantwortet nur leider nicht meine Frage  :unknown: Den Satz, den Du da anführst, war nicht Gegenstand meiner Frage  :00000109: Ich hatte nach der Definition für "Eigene Bilder" gefragt, übrigens jetzt schon das 2. Mal, jedoch immer noch keine Antwort darauf erhalten  :unknown: Wenn Du mir da weiterhelfen könntest, wäre ich Dir sehr dankbar  :respekt:

Hier nochmal der Satz aus den Regeln zum Hochladen von Bildern:

Beachten Sie bitte, dass Sie nur eigene Bilder hochladen dürfen.
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

pm.diebelshausen

Nein, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Wie kommst Du darauf, dass bei der Weiterverwendung von Bildern, deren Rechte man nicht besitzt, als Avatare rechtlich irgendetwas anders geregelt ist als bei sonstiger Weiternutzung/-verbreitung von solchen Bildern? Meines Wissens wird da rechtlich bislang kein Unterschied gemacht.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

phant

25 Februar 2018, 01:17:28 #49 Letzte Bearbeitung: 25 Februar 2018, 01:38:25 von phant
Zitat von: pm.diebelshausen am 25 Februar 2018, 01:01:19
Nein, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Wie kommst Du darauf, dass bei der Weiterverwendung von Bildern, deren Rechte man nicht besitzt, als Avatare rechtlich irgendetwas anders geregelt ist als bei sonstiger Weiternutzung/-verbreitung von solchen http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/Smileys/default/00000298.gifBildern? Meines Wissens wird da rechtlich bislang kein Unterschied gemacht.

... ok, das ist mal eine ehrliche Antwort  :respekt: :exclaim: :exclaim: :exclaim:

Bei den "Avataren" hab ich Dich falsch verstanden, ich dachte nicht an die Bilder, sondern an unterschiedliche Namen, wie bei mir oder bei Retro, für die Avatar-Bilder gilt natürlich dasselbe, wie für andere hochgeladene Bilder. Wenn ich Dich also richtig verstehe, ist McClanes Ansicht zum Hochladen von Bildern völlig korrekt, es macht rechtlich keinen Unterschied, ob ich das Bild aus dem Internet kopiere oder selbst von meinem im Eigentum befindlichen Artikel erstelle :exclaim:
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

phant

Zitat von: pm.diebelshausen am 25 Februar 2018, 00:53:59


Ein Bild zu kopieren und weiter zu verbreiten, dessen Rechteinhaber Du nicht bist, verletzt Urheberrechte.

Durch ein Cover, das Du gescannt hast, erlangst Du keine Urheberrechte an dem Abgebildeten. Durch den Erwerb einer DVD erhältst Du ebensowenig Urheberrechte am Cover.


Daraus würde folgen, daß niemand, außer den Emittenten von Medienartikeln, der ofdb.de Bilder zur Verfügung stellen kann, ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen  :icon_eek: :exclaim:
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

pm.diebelshausen

Du liest gerne nur bestimmte Stellen und vergisst dabei die anderen, oder?

Ich z.B. sprach zusätzlich von Verhältnismäßigkeiten, McClane sprach zusätzlich vom Zitatrecht, auch mali hat Dir einige dazukommende Aspekte nahegelegt. Das kommt dann bei Dir überhaupt nicht mehr vor.

Zitat von: phant am 25 Februar 2018, 01:17:28Wenn ich Dich also richtig verstehe

Du verstehst mich richtig wenn Du zusammenfassend sagst: Weder selber zu scannen noch ein von irgendwem anders gescanntes Bild zu kopieren macht mich zum Rechteinhaber.

McLane heißt McClane, aber auch er ist dieser Ansicht, wie er deutlich formuliert hat.

Bitte ruf am Montag zwischen 9:30 Uhr und 17:30 Uhr diese Nummer in Bremen an: 0421 485265-00. Alles weitere wird man Dir dort gerne ausführlich erläutern können.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

phant

25 Februar 2018, 01:51:11 #52 Letzte Bearbeitung: 25 Februar 2018, 01:52:53 von phant
Zitat von: pm.diebelshausen am 25 Februar 2018, 01:35:13
Du liest gerne nur bestimmte Stellen und vergisst dabei die anderen, oder?

Ich z.B. sprach zusätzlich von Verhältnismäßigkeiten, McClane sprach zusätzlich vom Zitatrecht, auch mali hat Dir einige dazukommende Aspekte nahegelegt. Das kommt dann bei Dir überhaupt nicht mehr vor.

Zitat von: phant am 25 Februar 2018, 01:17:28Wenn ich Dich also richtig verstehe

Du verstehst mich richtig wenn Du zusammenfassend sagst: Weder selber zu scannen noch ein von irgendwem anders gescanntes Bild zu kopieren macht mich zum Rechteinhaber.

McLane heißt McClane, aber auch er ist dieser Ansicht, wie er deutlich formuliert hat.

Bitte ruf am Montag zwischen 9:30 Uhr und 17:30 Uhr diese Nummer in Bremen an: 0421 485265-00. Alles weitere wird man Dir dort gerne ausführlich erläutern können.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, daß ich aus McClane McLane gemacht habe, war keine Absicht  :icon_redface: Es gibt keinen Grund irgendwie patzig zu werden, das Thema ist sicherlich für viele sehr wichtig, Verständnisprobleme hab sicherlich nicht nur ich, krakrax war so fair und hat sich auch geoutet. Selbst Du hast ja Verständnisprobleme bei dem Begriff "Eigene Bilder"  ;) Ich hatte schon ganz am Anfang des Threads geäußert, daß sich hier der Betreiber mal zu Wort melden sollte. Die Verhältnismäßigkeit, die Du angesprochen hast, betrifft die Verfolgung und Durchsetzung von Rechten, im Moment ist dies so, kann in der Zukunft ganz anders sein. Mit dem Zitatrecht, das hatte McClane, jetzt hab ich's  :king:, angeführt, war sich aber auch nicht 100%ig sicher  :icon_confused: ...
"Mein Gott, es ist voller Sterne!"

TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020